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Notrufzentrale (NSL)

Bis vor einigen Jahren war es allgemein üblich, ein Alarmsystem ausschliesslich mit Außensirenen zu versehen, die im Alarmfall Passanten und Nachbarn auf einen Einbruch aufmerksam machen sollten.

Diese Zeiten Gehören der Vergangenheit an !

In der heutigen Zeit kümmert sich kaum noch jemand um eine heulende Sirene. Die Menschen gehen viel mehr einen Schritt schneller - nur um nicht in irgendwelche Probleme anderer Personen verwickelt zu werden. Zudem ist es bei der heutigen Gewaltbereitschaft vieler Einbrecher auch viel zu gefährlich, sich als Privatperson einem Objekt zu nähern, in dem Einbruchtäter vermutet werden.

Von Nachbarn (die zum entscheidenden Zeitpunkt ohnehin meist abwesend sind) zu erwarten, dass diese bei Sirenengeheule spontan die Polizei informieren, ist mehr als gutgläubig. Spätestens nach der dritten vom Alarmsystem-Anwender selbst verursachten Alarmauslösung - die durch Unachtsamkeit bei jedem Anwender gelegentlich vorkommt - reicht es meistens auch den lieben Nachbarn.

Sollten diese dennoch die Polizei informiert haben, wird es teuer. Die Polizei lässt sich jeden Fehlalarmeinsatz gut bezahlen !

Fasst man nun die Fakten zusammen, so gibt es nur eine wirklich brauchbare Lösung: Die Aufschaltung des Sicherheitssystems auf unsere Tag und Nacht durchgehend einsatzbereite Notrufzentrale.

Diese ruft nach jeder eingehenden Alarmmeldung sofort beim Anwender zurück, so dass dieser ggf. die Weiterleitung eines von ihm selbst versehentlich ausgelösten Alarms unter Angabe eines zuvor mit uns vereinbarten Passwortes verhindern kann. Nennt der Anwender unserer Zentrale jedoch ganz bewusst ein falsches Passwort (z. B. im Falle einer Bedrohung) oder wird der Rückruf unserer Zentrale vom Anwender gar nicht erst angenommen (z. B. bei Abwesenheit des Anwenders), so leitet unsere Zentrale die Alarmmeldung unmittelbar weiter.

Wohin - und in welcher Reihenfolge - unsere Notrufzentrale nun eine eingehende Alarmmeldung weiterleitet, bestimmen Sie selbst in einem so genannten "Aufschaltungsvertrag". Hier legen Sie z.B. fest, dass zuerst die Polizei und danach noch verschiedene Personen Ihres Vertrauens informiert werden sollen. Dabei liegt die Reihenfolge der Weiterleitungen ausschließlich in Ihrem Ermessen. Unsere Notrufzentrale arbeitet konsequent die von Ihnen festgelegten Vorgaben im Aufschaltungsvertrag ab !

Selbstverständlich erhält der Alarmsystem-Anwender nach jeder ernsthaften Alarmmeldung ein schriftliches Ereignisprotokoll von uns auf dem Postweg.  Als "ernsthafte Alarmmeldung" bezeichnen wir alle Weiterleitungen an die Polizei - nicht jedoch Fehlalarmmeldungen, deren Weiterleitung vom Anwender durch die Angabe eines Passwortes unterbunden wurde.

FAZIT :

Tatsächliche Sicherheit bei Tag und Nacht kann Ihnen nur die Aufschaltung Ihres Alarmsystems auf eine Notrufzentrale bieten. Dabei spielt die Entfernung zwischen der Notrufzentrale und dem aufgeschalteten Alarmsystem nicht die geringste Rolle. Modernste Telefontechnik übermittelt die Alarmmeldungen sekundenschnell und absolut sicher von jedem Ort Deutschlands (und sogar der meisten Länder der Welt) an unsere Zentrale. 

Voraussetzung für eine hohe Kundenakzeptanz ist natürlich, dass eine Notrufzentrale äußerstzuverlässig arbeitet und zudem auch bezahlbar ist.

 

Für unsere SH-Notrufzentrale

trifft beides in besonderem Maße zu.
 

Internationale Aufschaltung auf unsere Zentrale

ganz gleich von welchem Ort auf der Ganzen Welt.